Saison
- In den Angelgewässern des Angelsportvereins Vidå dauert die Angelsaison vom 16. April bis einschließlich 31. Oktober.
- Hinweis: In der Sønderå gilt vom 16. April bis zum 31. Maj ein besonderes Schutzgebiet zwischen der Hovmose-Brücke und dem Vindtved-Kanal (auf der Angelkarte gelb markiert).
- Im Rudbøl-See ist das Angeln das ganze Jahr über erlaubt.
Angelregeln
- In den Gewässern des Angelsportvereins Vidå muss bewegte Fischerei durchgeführt werden.
- Wenn andere Angler anwesend sind, beginnt man immer oberhalb der anderen Angler.
- Das Angeln mit Garnelen, Rogen oder Köderfischen, die nicht im Vidå-System gefangen wurden, ist nicht erlaubt.
- Es dürfen maximal 3 Ruten gleichzeitig verwendet werden, und der Abstand zwischen den äußersten Ruten darf höchstens 10m betragen.
- Reißangeln, sowie die Verwendung von Setzleinen sind nicht gestattet.
- Schleppangeln mit dem Boot ist nur westlich der Lægan-Brücke erlaubt.
- Es darf nur ein Haken an der Angelschnur verwendet werden. Der Haken kann ein Einzel-, Doppel-, oder Drillingshaken sein und muss ohne oder mit vollständig eingedrückten Widerhaken sein.
- Das Angeln mit natürlichem Köder oder Ködern mit Duftstoffen ist nur mit einem Haken ohne Widerhaken erlaubt. Beim Angeln mit Einzelhaken der Größe 12 oder kleiner dürfen jedoch Haken mit Widerhaken verwendet werden. Der Hakenabstand solcher Einzelhaken mit Widerhaken darf höchstens 6mm betragen (gemessen von der Hakenspitze rechtwinklig zum Schaft).
- Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zum Ausschluss vom Angeln in den Gewässern des Angelvereins Vidå für den Rest der laufenden Saison.
Fangquote
- Die Entnahme von Lachsen wird durch eine Quote reguliert, die jährlich von der Dänische Fischereikontrolle festgelegt wird und in zwei Gruppen unterteilt ist: Fische bis einschließlich 73 cm und Fische über 73cm.
- Die Vereinsgewässer sind in zwei Kategorien unterteilt – A-Abschnitte und B-Abschnitte.
- A-Abschnitte: Arnå ab der Zusammenführung Surbæk og Rødå südlich von Løgumklostervej bei Svejlund östlich von Bedsted und flussabwärts.
- Sønderå ab St. Jyndevad und flussabwärts.
- Grønå ab der Zusammenführung von Terkelsbøl å und Uge bæk und flussabwärts
- B-Abschnitte liegen oberhalb der A-Abschnitte.
- Regeln und der Status der jährlichen Quoten sind auf der Website des Vereins zu finden – siehe Fangquote: fiskekvote
- Sobald die Quote in einer der beiden Gruppen erschöpft ist, wird dies auf der Website des Vereins Vidaa.dk bekannt gegeben. Danach müssen alle Lachse, die zur erschöpften Quote gehören, so schonend wie möglich zurückgesetzt werden.
- Untermaßige Fische müssen immer zurück gesetzt werden.
- Die Artenschutzbestimmungen des Fischereigesetzes sind einzuhalten. Siehe link: Artenschutzbestimmungen Wird ein Fisch während seiner Schonzeit gefangen, muss er sofort und so schonend wie möglich zurück gesetzt werden.
- Fangbeschränkung: Pro Tag dürfen maximal zwei Salmoniden aus den Gewässern des Angelsportvereins Vidå entnommen werden (innerhalb der Lachsquote)
- Jeder Angler darf höchstens einen Lachs pro Jahr entnehmen.
- Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zum Ausschluss vom Angeln in den Gewässern des Angelsportereins Vidå für den Rest der laufenden Saison und der folgenden Saison, sowie zur Meldung an die Dânicshe Fischereikontrolle!
Registrierung der Fänge
- Alle gefangenen entnommenen und zurückgesetzten Lachse und Meerforellen MÜSSEN noch am selben Tag bis spätestens 23:59 Uhr auf der Website ”vidaa.dk” registriert werden. Siehe link: Fangbericht
- Der Vorname, Nachname und die Adresse des Fängers sowie die Größe, das Geschlecht und das Fangdatum des Lachses sind anzugeben. Diese Registrierung muss auch dann erfolgen, wenn der Fisch von einem offiziellen Kontrollwieger des Vereins gewogen wurde.
Rücksichtsnahme egistrierung der Fänge
- Sei höflich und respektvoll gegenüber Grundstückseigentümern. Das Parken auf Feldern und an Straßenrändern soll niemals andere Verkehrsteilnehmer behindern. Müll muss mitgenommen werden. Beschädigungen an Pflanzen, Zäunen usw. Ziehen Bußgelder und Schadensersatzpflicht nach sich.
- Hunde dürfen beim Angeln nicht mitgenommen werden.
- Rücksichtsnahme auf andere Angler ist Pflicht.
Mitgliedsausweis
- Der Mitgliedsausweis des Angelvereins Vidå ist personengebunden und muss auf Verlangen den Fischereiaufsichtspersonen des Vereins oder jeder Person vorgelegt werden, die selbst einen gültigen Mitgliedsausweis vorzeigen kann. Eventuelle Fänge müssen ebenfalls den Fischereiaufsichtspersonen des Vereins vorgezeigt werden
- Mitgliedsausweise und die gesetzlich vorgeschriebenen Fischereischeine müssen vor Beginn des Angelns bezahlt sein.
Ein Verstoß gegen die Angelregeln des Vereins kann zum Ausschluss vom Angeln in den Gewässern des Angelsportvereins Vidå führen.
Der Vorstand des Angelsportvereins Vidå